CORONA-DEMO: Für kommenden Samstag, 15. Januar, ist von 14 bis etwa 18 Uhr erneut eine Demonstration gegen die geltenden Corona-Regeln durch die Freiburger Innenstadt angemeldet. Erwartet werden rund 7.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Beginn und Ende auf der Friedrichstraße.
Angemeldet ist auch eine Gegendemonstration zu der das Bündnis „Freivac“ aufruft. Hier werden etwa 2.000 Teilnehmende erwartet. Die Gegendemo richtet sich gegen Verschwörungstheorien und findet um 13.30 Uhr auf dem Platz der Alten Synagoge statt. Im Aufruf der „Freivac“ heißt es: "Die Szene radikalisiert sich rapide – auch in Freiburg. Diesem Treiben wollen wir nicht tatenlos zusehen und zeigen, dass die Mehrheit der Freiburger:innen nicht hinter Verschwörungsideologien steht. Wir sind solidarisch mit den Opfern der Pandemie und den Leuten, die tagtäglich dafür kämpfen, dass diese bald ein Ende hat. (…) Nachweisliche Beteiligungen an den Protesten gibt es aber nicht nur von offen agierenden Antisemit:innen, sondern auch von Anhänger:innen der AfD, Reichsbürger:innen und Neurechten, die entschlossen Fahnen mit rechtsterroristischer Symbolik schwingen. Rechtsradikale Kräfte sind längst zentrale:r Akteur:in der Querdenken-Bewegung.“ Dass „Freivac“ zeigen will, dass eine Mehrheit nicht hinter den Verschwörungstheorien steht ist sicher eine ehrenwertes Anliegen und immerhin gibt es von dieser Seite die Aufforderung bezüglich Demonstration „Am besten vorher testen und FFP2-Maske tragen“.
Weder Pro noch Kontra
Aber Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen (91.000 Neuinfektionen an einem Tag) stellt sich die Frage macht das ganze Sinn? Sollte man sich überhaupt mit einer Gruppe messen, deren Zusammensetzung vom Rechtsradikalen Staatsfeind bis zum Aluhut-Spinner reicht? Wäre ins "Leere" laufen lassen nicht besser?
Vielleicht wäre es auch besser, wenn die Stadt in der jetzigen Situation keine Demonstrationen mit unzuverlässigen Teilnehmern genehmigen würde. Hamburg hat z.B. eine für Samstag, 15.1.22 geplante Demonstration verboten und bekam vor dem Verwaltungsgericht auch Recht. Laut Corona-Verordnung könne eine Versammlung verboten oder mit Auflagen versehen werden, wenn damit eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindert wird, erklärte das Gericht. Das macht Sinn, denn Demos der Querdenker etc. tragen wegen der Nichteinhaltung von Auflagen zum Infektionsgeschehen bei. Außerdem werden einige der 9.000, die in Hamburg ihren Unsinn verbreiten wollten, nun einen Ausflug nach Freiburg machen und damit auch hier ihren Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten.
Auch für die Freiburger Versammlung gelten Auflagen, wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Außerdem wird der Demonstrationszug in einzelnen Abschnitten laufen. Der Veranstalter muss zudem für eine ausreichende Anzahl an Ordnungskräften sorgen. Aber das alles ist Theorie. Bilder aus den Demos der letzten Wochen zeigen, dass Auflagen nicht eingehalten werden und dass es der Polizei nicht gelingt die Auflagen durchzusetzen. Zwar können Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote bzw. Pflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§§ 21 bis 29a VersammlG), nur scheint diese Strafverfolgung nicht gut zu funktionieren, denn viele Demonstration-Teilnehmer machen sich einen Spaß daraus gegen Auflagen zu verstoßen.
(Günter Lorenz)